Hinweise zum Schuljahr 2025/2026

1. Ferientermine für das Schuljahr 2025/26:
Herbstferien: 06.10.2025 – 17.10.2025
Weihnachtsferien: 22.12.2025 – 02.01.2026

Winterferien: 16.02.2026 - 20.02.2026

Osterferien: 06.04.2026 - 17.04.2026

variabler Ferientag: 13.05.2026

Sommerferien: 06.07.2026 – 14.08.2026

Hortschließzeit: 06.07.2026 - 24.07.2026
Lehrersprechstunde: 10.11.2025 und 02.03.2026 jeweils 16:00 – 17:00 Uhr


2. Unterrichts- und Pausenzeiten:
Ihr Kind hat die Möglichkeit, den Klassenraum 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten, um sich in Ruhe vorzubereiten. Ab 07:40 Uhr ist die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gewährleistet.
Kinder, die den Frühhort besuchen, werden bis 07:30 Uhr in das Schulgebäude gelassen.


1. + 2. Stunde (1. Block)
8:00 – 9:40 Uhr (inkl. Frühstück)
Hofpause: 9:40 – 9:55 Uhr
3. Stunde
10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde
10:50 – 11:35 Uhr
Hofpause: 11:35 – 11:50 Uhr
5. Stunde
11:55 – 12:40 Uhr
6. Stunde
12:45 – 13:30 Uhr


3. Aufenthalt im Schulhaus:
Während der gesamten Schul- und Hortzeit bitten wir, das selbstständige Betreten des Schulgeländes und – gebäudes durch Eltern und andere nicht angemeldete Personen zu unterlassen. Es gilt eine allgemeine Betretungseinschränkung.
Aus Sicherheitsgründen und zur Verhinderung von Wärmeverlust in den kälteren Jahreszeiten halten wir die Außentüren
geschlossen. Im Ausnahmefall (Anfragen, Problemklärung u. Ä.) bitte telefonisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren.

 

4. Hort:
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind nur mit schriftlicher Erlaubnis den Hort alleine verlassen darf.


5. Entschuldigung:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht bzw. an anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule bis 7:45 Uhr von den Eltern zu verständigen. Spätestens beim Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Für die Abmeldung des Essens beim Essenanbieter sind die Eltern selbst verantwortlich.

 

6. Ansteckende Krankheiten:
Beachten Sie bitte, dass bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Röteln, Masern, Scharlach, ...) und bei Läusen Ihrerseits sofortige Meldepflicht besteht! Insbesondere bei Läusebefall weisen wir darauf hin, dass ein Wiederbesuch der Schule erst nach einer von zwei durchgeführten Behandlungen und schriftlicher Bestätigung der Eltern erfolgen kann.


7. Hinweise für den Sportunterricht:

- feste Sportschuhe mit heller, abriebfester Sohle
- Sporthose und Sporthemd
- Trainingsanzug
Die Schüler haben im Sportunterricht keine Gegenstände zu tragen, die zu Verletzungen führen können.
Dazu gehören: Uhren, Schlüssel, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker usw.
Lange, offen getragene Haare müssen mit einem Haarband zusammengehalten werden.

 

8. Befreiung vom Sportunterricht an unserer Schule:
Eine vollständige oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen kann bis zur Dauer von 4 Wochen durch ein formloses Attest des behandelnden Arztes erfolgen. Erfordert eine Erkrankung eine Befreiung vom Sportunterricht weit über diese 4 Wochen hinaus, so ist ein Attest vom Facharzt vorzulegen. Eine Sportbefreiung ist nicht einer Befreiung vom Unterricht gleichzusetzen!


9. Smartphones, Smartwatches u.Ä.:
Laut ThürSchulG vom 01.08.2024 gilt ein generelles Verbot der Nutzung von Smartphones und Smartwatches durch Grundschüler während der Unterrichts- und Hortzeiten.